Veräußerungsgewinn bei selbst geschaffenem Praxiswert
FG Hamburg, Urteil vom 08.12.1999 - Aktenzeichen I 1242/97
DRsp Nr. 2001/2807
Veräußerungsgewinn bei selbst geschaffenem Praxiswert
1. Im Rahmen der Berechnung des Veräußerungsgewinns für eine Freiberufler-Praxis kommt ein Ansatz eines selbst geschaffenen Praxiswerts nicht in Betracht.2. Ein Schuldenabzug ist nur zur Korrektur eines auf der Basis eines negativen Kapitalkontos errechneten "Veräußerungsgewinns" zulässig (vgl. BFH vom 26.3.1991, BStBl II 1992, 472).
Tatbestand:
Zwischen den Beteiligten ist die Berechnung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Steuerberater-Einzelpraxis an eine Steuerberater-GmbH streitig (§§ 16 Abs. 2, 18 Abs. 3Einkommensteuergesetz i.d.F. vom 07.09.1990, Bundesgesetzblatt I S. 1898 - EStG -).
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