FG Münster - Urteil vom 21.06.2004
4 K 5737/02 E
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 200

Veräußerungsgewinn bei Überlassung eines Geschäftsanteils zur Übernahme

FG Münster, Urteil vom 21.06.2004 - Aktenzeichen 4 K 5737/02 E

DRsp Nr. 2004/16042

Veräußerungsgewinn bei Überlassung eines Geschäftsanteils zur Übernahme

Die Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG sind auch erfüllt, wenn ein Altgesellschafter das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft erhöht und den durch die Kapitalerhöhung entstandenen neuen Geschäftsanteil einem Dritten zur Übernahme überlässt.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Kläger (Kl.) im Streitjahr steuerpflichtige Einkünfte i.S. des § 17 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt hat.