FG Berlin - Urteil vom 16.02.2000
6 K 4411/97
Normen:
GewStG § 7 ; EStG § 16 Abs. 2 Satz 3;
Fundstellen:
EFG 2000, 640

Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig?

FG Berlin, Urteil vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 6 K 4411/97

DRsp Nr. 2001/1429

Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig?

Die Änderung des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG durch das StMBG führt nicht dazu, daß bisher nicht der Gewerbesteuer unterliegende Veräußerungsgewinne über die einkommensteuerrechtliche Fiktion, diese Veräußerungsgewinne als laufende anzusehen, gewerbesteuerpflichtig werden.

Normenkette:

GewStG § 7 ; EStG § 16 Abs. 2 Satz 3;

Tatbestand:

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Am Gesellschaftsvermögen der Klägerin war die ... GmbH (künftig ... GmbH) als Kommanditistin zu 70 % beteiligt. Die ... GmbH verkaufte diese Beteiligung zum 1. Januar 1995 an die ... GmbH & Co. KG (Künftig ... KG), an deren Gesellschaftsvermögen sie - ebenfalls als Kommanditistin - zu 50 % beteiligt war. Den Veräußerungsgewinn von 356.811 DM behandelte der Beklagte im angefochtenen Bescheid wegen dieser Beteiligung zur Hälfte als laufenden Gewinn.

Dagegen richtet sich nach erfolglosem Vorverfahren die vorliegende Klage, zu deren Begründung die Klägerin vorträgt, der Gewinn müsse in vollem Umfang als Veräußerungsgewinn bei der Gewerbesteuer außer Ansatz bleiben.