EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 1 S 1 ; EStG § 17 Abs. 1 S 4 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 2 S 4 ; EStG § 17 Abs. 2 S 4 lit b) ; EStG § 17 Abs. 2 S 4 lit b) S 2 ; EStG § 17 Abs. 4 ; EStG § 52 Abs. 34a ; EStG § 52 Abs. 34a S 2 ; GmbHG § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 18
EFG 2002, 1378
Veräußerungsverlust - Anteilsbezogene Betrachtungsweise bei sukzessivem Aufbau einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG
FG Münster, Urteil vom 16.04.2002 - Aktenzeichen 1 K 7416/98 E
DRsp Nr. 2002/13649
Veräußerungsverlust - Anteilsbezogene Betrachtungsweise bei sukzessivem Aufbau einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG
1. Nachträgliche Anschaffungskosten, die beim sukzessiven Aufbau einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1EStG innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verlustentstehungszeitpunkt angefallen sind, sind nur insoweit bei Ermittlung eines Veräußerungs- oder Aufgabeverlustes zu berücksichtigen, als sie zur Begründung einer wesentlichen Beteiligung oder nach der Begründung einer wesentlichen Beteiligung aufgewandt worden sind.2. Die anteilsbezogene Betrachtungsweise bei sukzessivem Aufbau einer Beteiligung führt dazu, dass steuerverhaftete Anteile andere nicht steuerverhaftete Anteile nicht infizieren.
Normenkette:
EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 1 S 1 ; EStG § 17 Abs. 1 S 4 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 2 S 4 ; EStG § 17 Abs. 2 S 4 lit b) ; EStG § 17 Abs. 2 S 4 lit b) S 2 ; EStG § 17 Abs. 4 ; EStG § 52 Abs. 34a ; EStG § 52 Abs. 34a S 2 ; GmbHG § 5 Abs. 2 ;
Entscheidungsgründe:
Streitig ist die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG).
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