FG Münster - Gerichtsbescheid vom 27.04.2000
2 K 5717/99 E
Normen:
EStG § 17 Abs. 2 S 4; EStR 1998 Abschn. 140 Abs. 9 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 864

Veräußerungsverluste bei gründungsgeborener Beteiligung von der

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 27.04.2000 - Aktenzeichen 2 K 5717/99 E

DRsp Nr. 2001/2262

Veräußerungsverluste bei gründungsgeborener Beteiligung von der

Bei einem GmbH-Gesellschafter, der im Zeitpunkt des Hinzuerwerbs weiterer Gesellschaftsanteile bereits wesentlich beteiligt war (gründungsgeborene wesentliche Beteiligung), sind Verluste aus der Veräußerung der hinzuerworbenen Anteile unabhängig davon zu berücksichtigen, wie lange er diese gehalten hat; dies gilt erst recht, wenn durch den Hinzuerwerb die ursprüngliche Beteiligungsquote nicht verändert wird.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 2 S 4; EStR 1998 Abschn. 140 Abs. 9 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist die Abzugfähigkeit von Verlusten nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG).