BFH - Urteil vom 30.01.2002
I R 13/01
Normen:
AO § 42 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1172
GmbHR 2002, 748

Verbilligter Erwerb von Forderungen gegen GmbH durch Gesellschafter-Geschäftsführer

BFH, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen I R 13/01

DRsp Nr. 2002/10057

Verbilligter Erwerb von Forderungen gegen GmbH durch Gesellschafter-Geschäftsführer

1. Der verbilligte Verkauf notleidender Forderungen und der Verzicht solcher Forderungen durch den Gläubiger sind wirtschaftlich i.d.R. nicht vergleichbar.2. Bei dem Verkauf von Forderungen gegen eine notleidende GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH handelt es sich regelmäßig nicht um eine Geschäftschance der GmbH auf einen Forderungsverzicht und daher nicht um eine vGA.

Normenkette:

AO § 42 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH. Ihre alleinige Gesellschafterin war zunächst die C-GmbH, ein Unternehmen der sog. N-Gruppe, hinter der A steht. A war zunächst auch alleiniger Gesellschafter der C-GmbH, deren Anteile am 21. Oktober 1983 an B verkauft wurden. B erwarb am 31. März 1990 die Beteiligung an der Klägerin. Bereits am 1. Januar 1990 bestellte diese sie zur Geschäftsführerin.