Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin ihres im Jahre 1993 verstorbenen Ehemannes (E), mit dem sie im Streitjahr 1980 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurde.
Die Klägerin war geschäftsführende Gesellschafterin der durch Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1978 gegründeten S-GmbH; weiterer Gesellschafter war der Sohn der Klägerin und des E (S). Die Klägerin hielt eine Stammeinlage von 30 000 DM, S eine solche von 20 000 DM. Das Stammkapital wurde nur in Höhe von 25 v.H. eingezahlt.
E war Gesellschafter der durch Gesellschaftsvertrag vom 13. Juni 1979 gegründeten A-GmbH. Er hielt 80 v.H. des Stammkapitals der A-GmbH in Höhe von 100 000 DM. Weitere Gesellschafterin war Frau Z mit einer Stammeinlage von 20 000 DM.
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