Verfassungskonforme Auslegung von § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG 1940
BFH, Urteil vom 29.01.1992 - Aktenzeichen II R 41/89
DRsp Nr. 1993/3553
Verfassungskonforme Auslegung von § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG 1940
»1. Die zur Vermeidung einer doppelten Belastung mit Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer notwendige verfassungskonform einschränkende Auslegung von § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG 1940 (= § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG 1983) führt dazu, daß Grundstücksschenkungen unter der Auflage einer Nießbrauchsbestellung zugunsten des Schenkers gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG 1940 (= § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG 1983) vollständig von der Besteuerung ausgenommen sind.2. Grunderwerbsteuer fällt auch nicht teilweise an hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen dem bei der Schenkungsteuer (unter Berücksichtigung des § 16BewG) anzusetzenden Wert der Auflage und deren bei der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Wert, bei dessen Ermittlung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 BewG § 16BewG keine Anwendung findet.«
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