FG München, vom 26.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2365/10
Verfassungsmäßigkeit der ermäßigten Besteuerung von Einkünften aus KapitalvermögenAnwendung des Abgeltungssteuersatzes für die Zahlung von Kapitaleinkünften unter Angehörigen
BFH, Urteil vom 29.04.2014 - Aktenzeichen VIII R 44/13
DRsp Nr. 2014/12629
Verfassungsmäßigkeit der ermäßigten Besteuerung von Einkünften aus KapitalvermögenAnwendung des Abgeltungssteuersatzes für die Zahlung von Kapitaleinkünften unter Angehörigen
1. Die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach § 32d Abs. 1EStG in Höhe von 25 % besteuert werden, gegenüber anderen progressiv besteuerten Einkunftsarten ist verfassungsgemäß.2. Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1EStG ist nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15AO sind. Diese einschränkende Auslegung des Ausschlusstatbestandes entspricht dem Willen des Gesetzgebers und ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.
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