BVerfG - Beschluss vom 07.07.2010
2 BvL 1/03
Normen:
EStG § 3 Nr. 9; EStG § 34; EStG § 52 Abs. 47;
Fundstellen:
BVerfGE 127, 31

Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) Einkommensteuergesetz (EStG) durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG; Vertrauensschutz im Falle eines Rechnenmüssens mit der Verkündung und dem Inkrafttreten eines Gesetzes ab dem Gesetzesbeschluss

BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - Aktenzeichen 2 BvL 1/03

DRsp Nr. 2011/22002

Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) Einkommensteuergesetz (EStG) durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG; Vertrauensschutz im Falle eines Rechnenmüssens mit der Verkündung und dem Inkrafttreten eines Gesetzes ab dem Gesetzesbeschluss

Die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG durch § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 47 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.

Tenor