Der Beklagte war bis November 1986 Testamentsvollstrecker nach dem am 28. März 1979 verstorbenen Rentner Z. (Erblasser); inzwischen ist es der Kläger. Dieser verlangt Schadensersatz, weil der Beklagte seine Pflichten als Testamentsvollstrecker verletzt und dadurch den Nachlaß vermindert habe.
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