Der am 11.12.1958 geborene Kläger ist seit dem 06.04.1988 in dem Betrieb beschäftigt, den seit dem 01.01.2007 die Beklagte führt. Die Schleifmittelwerk P. L. & Sohn GmbH & Co. KG (- folgend: L. KG) hat den Betrieb an die Beklagte verpachtet.
Den Lohnabrechnungen für November 2006 und Dezember 2006 (Bl. 6 f. d.A.; angegebene "Einheiten": 152,25 Std.) entsprechend zahlte die L. KG dem Kläger für diese beiden Monate u.a. jeweils
- ein Gehalt gemäß "Gehaltsgruppe M3 7" in Höhe von 3146,00 EUR brutto und
- eine Leistungszulage (= 5 % des Gehalts) in Höhe von 158,00 EUR
- zusammen insoweit also 3304,00 EUR brutto.
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