FG München - Gerichtsbescheid vom 08.08.2014
8 K 2943/12
Normen:
AO § 352 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 44; FGO § 46; FGO § 45;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 565

Verhältnis mehrerer Streitgenossen im Einspruchsverfahren und Steuerprozess

FG München, Gerichtsbescheid vom 08.08.2014 - Aktenzeichen 8 K 2943/12

DRsp Nr. 2015/33

Verhältnis mehrerer Streitgenossen im Einspruchsverfahren und Steuerprozess

Ein neu hinzukommender Einspruchsbefugter nach § 352 AO tritt in das Prozessverhältnis als partieller Prozessrechtsnachfolger ein.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 352 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 44; FGO § 46; FGO § 45;

Gründe

I.

Der Kläger war seit 1997 an der „X gesellschaft mbH & Co. Y KG” (KG) beteiligt, einer EinObjekt-Leasing-Fonds-Gesellschaft, deren Einkünfte einheitlich und gesondert vom Beklagten – dem Finanzamt (FA) als Betriebsfinanzamt festgestellt werden.

Das FA erließ am 10.02.2009 gegenüber der KG einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2007, sowie am 18.02.2009 einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2007. Das für den Kläger zuständige Wohnsitzfinanzamt übernahm die für den Kläger mitgeteilten Einkünfte in Höhe von 135.965 EUR als Einkünfte aus gewerblicher Beteiligung in den Einkommensteuerbescheid 2007 für den Kläger vom 01.09.2011.