I. In der Sache ist streitig, ob der Gewinn aus der Veräußerung eines Kauf-Optionsrechts auf den Erwerb von GmbH-Anteilen nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerpflichtig ist.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war seit 1993 Mehrheitsgesellschafter der A-GmbH (seit dem 30. August 1994 betrug sein --im Privatvermögen gehaltener-- Anteil am Stammkapital 75 %).
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|