LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 11972/94
Verkehrssicherungspflicht des Hoteliers für Schulung des Personals im Brandfalle
OLG München, Urteil vom 26.08.1996 - Aktenzeichen 17 U 1642/96
DRsp Nr. 1998/12529
Verkehrssicherungspflicht des Hoteliers für Schulung des Personals im Brandfalle
1. Ein Hotelier verletzt die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht, wenn er sein Personal nicht über das Verhalten im Brandfall informiert, insbesondere nicht in die Funktion brandschützender Einrichtungen einweist und über den Verlauf der Fluchtwege unterrichtet.2. Erleidet ein Hotelgast, der sich im Brandfall durch einen Sprung aus dem Fenster seines Zimmers zu retten sucht, eine Körperverletzung, hat er bei Verstoß des Hoteliers gegen die genannten Ausprägungen der Verkehrssicherungspflicht Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung des Beherbergungsvertrages.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.