I.
Die Gesellschafter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) --einer GbR--, K. und S., erwarben mit notariellem Vertrag vom 11. August 1994 jeweils zur ideellen Hälfte das mit einem fünfstöckigen Wohn- und Geschäftshaus bebaute Grundstück X-Weg für 2,3 Mio. DM. In dem Gebäude befinden sich ein Ladengeschäft, ein Restaurant und acht Wohnungen. Die Klägerin nutzte die Räumlichkeiten nach dem Erwerb weiterhin durch Vermietung. In den Veranlagungszeiträumen 1994 bis 1997 führte sie --neben Erhaltungsmaßnahmen-- in zwei frei gewordenen und danach wieder vermieteten Wohnungen Modernisierungen durch.
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