FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.07.2007
1 K 456/05
Normen:
EStG (1997) § 15a Abs. 1 S. 2, 1 § 15a Abs. 4 ; HGB § 171 Abs. 1 ; UmwStG (1995) § 14 S. 3 ; UmwStG (2002) § 4 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1888

Verlustabzug der Kommanditisten einer durch Umwandlung aus einer GmbH hervorgegangenen GmbH & Co. KG; Keine Rückwirkung einer Kapitalerhöhung auf den Umwandlungsstichtag

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 1 K 456/05

DRsp Nr. 2007/19404

Verlustabzug der Kommanditisten einer durch Umwandlung aus einer GmbH hervorgegangenen GmbH & Co. KG; Keine Rückwirkung einer Kapitalerhöhung auf den Umwandlungsstichtag

1. Wird eine GmbH in eine GmbH & Co. KG umgewandelt, so steht den Kommanditisten ein Verlustabzug bis zur Höhe ihrer bis zum Umwandlungsstichtag erbrachten Einlage zu. 2. Die steuerliche Rückwirkung nach § 14 Satz 3 UmwStG führt nicht dazu, dass eine gleichzeitig mit der Umwandlung beschlossene, aber erst nach dem Umwandlungsstichtag im Handelsregister eingetragene und geleistete Erhöhung der Hafteinlage der Kommanditisten auf den Umwandlungsstichtag zurückwirkt.

Normenkette:

EStG (1997) § 15a Abs. 1 S. 2, 1 § 15a Abs. 4 ; HGB § 171 Abs. 1 ; UmwStG (1995) § 14 S. 3 ; UmwStG (2002) § 4 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, inwieweit im Rahmen eines Formwechsels einer GmbH in eine GmbH & Co. KG Hafteinlagen der Gesellschafter als ausgleichsfähiger bzw. verrechenbarer Verlust festgestellt werden können.