Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der Gesellschaft
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2003 - Aktenzeichen 5 K 1066/02
DRsp Nr. 2004/1209
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der Gesellschaft
1. Der Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsverlustes aus einer wesentlichen Beteiligung kann vor dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft liegen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war.2. Als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17EStG kommen nicht nur Aufwendungen, die als Nachschüsse (§§ 26GmbHG) oder als verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters in Betracht.
Streitig ist die Höhe eines Verlustes nach § 17EStG und im Zusammenhang damit die Frage, ob eine Zahlung von 94.000 DM aus dem Vermögen der Klägerin den Verlust des Klägers als Gesellschafter erhöhen kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.