FG Münster - Urteil vom 31.03.2004
8 K 7113/01 F
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1, 4 ; FGO § 68 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 1126

Verlustfeststellung/Wesentliche Beteiligung

FG Münster, Urteil vom 31.03.2004 - Aktenzeichen 8 K 7113/01 F

DRsp Nr. 2004/12534

Verlustfeststellung/Wesentliche Beteiligung

1. Ergeht während des Klageverfahrens über einen Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges für das Streitjahr ein Einkommensteuerbescheid, der erstmalig einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte enthält, ersetzt dieser insoweit den bisherigen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustes (§ 68 FGO). 2. Ob in den 5 Jahren vor der Veräußerung eine wesentliche Beteiligung bestanden hat, beurteilt sich bis zum 31.12.1998 auch für Veräußerungen nach diesem Stichtag ausschließlich nach der bis dahin gesetzlich festgelegten Wesentlichkeitsgrenze von mehr als 25%.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1, 4 ; FGO § 68 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob dem Kläger (Kl.) ein im Jahre 1999 erzielter Veräußerungsgewinn steuerfrei zu belassen ist, den er aus dem Verkauf seiner Anteile an einer Kapitalgesellschaft erzielt hat, oder ob dieser Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist, weil der Gesetzgeber die für die Steuerpflicht maßgebende Grenze einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 Einkommensteuergesetz - EStG -) ab dem Veranlagungszeitraum 1999, dem Streitjahr, von bisher 25 v. H. auf 10 v. H. herabgesetzt hat.