FG Nürnberg - Urteil vom 20.12.2005
IV 246/03
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 § 7 ;

Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher Gewerbebetrieb oder zwei getrennte Unternehmen?Grundstücksvermietung als Teilbetrieb

FG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2005 - Aktenzeichen IV 246/03

DRsp Nr. 2006/11836

Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher Gewerbebetrieb oder zwei getrennte Unternehmen?Grundstücksvermietung als Teilbetrieb

1. Die Frage, ob durch die Vermietung mehrerer Grundstück im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein einheitlicher Gewerbebetrieb oder mehrere einzelne Gewerbebetriebe vorliegen richtet sich danach, ob zwischen den einzelnen Vermietungen eine wirtschaftliche Verflechtung besteht oder eine sachliche Selbständigkeit einzelner Besitzunternehmen besteht. 2. Die Grundstücksvermietung eines Besitzunternehmens kann als Teilbetrieb ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfüllt und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb heraushebt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 § 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob im Streitjahr ein oder zwei Gewerbebetriebe oder Teilbetriebe in Form von Besitzunternehmen bestanden haben.