BFH - Urteil vom 15.07.1992
X R 165/90
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 1992, 2067
BB 1992, 2134
BFHE 168, 561
BStBl II 1992, 1020
Vorinstanzen:
FG Hamburg,

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

BFH, Urteil vom 15.07.1992 - Aktenzeichen X R 165/90

DRsp Nr. 1996/11577

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

»Zu den steuerrechtlichen Anforderungen an die Vereinbarung und Durchführung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen.«

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2 ;

Gründe:

Der Vater des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) war Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes für Haushaltswaren gewesen. Er hatte sein Geschäft auf dem mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstück S Weg 14 in H betrieben, dessen Erbbauberechtigter er gewesen war.