Vermögensverwaltungsgebühren; Werbungskostenabzug; Zuordnung zu Kapitalerträgen; Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Steuerlich erhebliche Veranlassung; Nicht steuerbarer Veräußerungsgewinn; Aufteilungsschlüssel - Aufteilung von Werbungskosten (Vermögensverwaltungsgebühren) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
FG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen 17 K 2300/04 E
DRsp Nr. 2007/14991
Vermögensverwaltungsgebühren; Werbungskostenabzug; Zuordnung zu Kapitalerträgen; Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Steuerlich erhebliche Veranlassung; Nicht steuerbarer Veräußerungsgewinn; Aufteilungsschlüssel - Aufteilung von Werbungskosten (Vermögensverwaltungsgebühren) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
1. Stehen Kosten einer umfangreichen Vermögensverwaltung sowohl mit Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen als auch mit der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im wirtschaftlichen Zusammenhang, so sind die Ausgaben auf die Einkunftsarten entsprechend aufzuteilen.2. Der Aufteilungsschlüssel für Vermögensverwaltungsgebühren in der Verfügung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster vom 28. Oktober 2004 (EStG -Kartei NRW § 20EStG Fach 4 Nr. 801) ist sachgerecht.3. Aus der Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen, die sowohl mit steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen als auch steuerfreien Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang stehen, kann nicht abgeleitet werden, dass auch Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen und steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen ausschließlich der Einkunftsart des § 20EStG zuzuordnen sind.
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