BFH - Urteil vom 12.02.1992
XI R 18/90
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1481
BB 1992, 1698
BFHE 165, 499
BFHE 167, 499
BStBl II 1992, 723
GmbHR 1992, 769
Vorinstanzen:
FG Münster,

Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer Getränkeeinzelhandels-GmbH

BFH, Urteil vom 12.02.1992 - Aktenzeichen XI R 18/90

DRsp Nr. 1996/11444

Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer Getränkeeinzelhandels-GmbH

»Das vom Alleingesellschafter einer Getränkeeinzelhandels-GmbH verpachtete Ladenlokal ist regelmäßig eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH. Die Verpachtung erfolgt deswegen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma... Getränkehandel GmbH. Er erwarb zum 1. Oktober 1984 das Teileigentum an dem Ladenlokal und vermietet es seitdem an die GmbH. In dem Laden befinden sich Regale mit Spirituosen und anderen Getränken, die überwiegend in einzelnen Flaschen verkauft werden, und der Kassentisch. Dahinter liegen ehemals zu Wohnzwecken genutzte Räume, in denen Getränke lagern, die vornehmlich kistenweise verkauft werden.