LAG München - Urteil vom 08.02.2006
10 Sa 465/05
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Abschluss eines einen Flächentarifvertrag verschlechternden Firmentarifvertrag und daran anschließenden Betriebsübergang auf einen tarifgebundenen Arbeitgeber;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 15020/04

Verschlechterung verbandstariflicher Leistungen durch Haustarifvertrag - arbeitsvertragliche Verweisung auf tarifliche Vorschriften bei Betriebsübergang

LAG München, Urteil vom 08.02.2006 - Aktenzeichen 10 Sa 465/05

DRsp Nr. 2006/20056

Verschlechterung verbandstariflicher Leistungen durch Haustarifvertrag - arbeitsvertragliche Verweisung auf tarifliche Vorschriften bei Betriebsübergang

»1. Unterzeichnen ein tarifgebundener Arbeitgeber und die Gewerkschaft eine Vereinbarung, die eine Verschlechterung tariflicher Leistungen aus einem Verbandstarifvertrag vorsieht, handelt es sich um einen dem Verbandstarifvertrag vorgehenden Haustarifvertrag, selbst wenn diese Vereinbarung auch von weiteren Dritten (Betriebsrat, Konzernbetriebsrat, Konzernmutter) unterzeichnet wird.2. Eine arbeitsvertragliche Verweisung, die hinsichtlich "übriger Rechte und Pflichten" allgemein auf tariflichen Vorschriften Bezug nimmt, erfasst nach einem Betriebsübergang auf einen tarifgebundenen Arbeitgeber die dort geltenden tariflichen Vorschriften zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht, wenn diese Regelungen bei dem bisherigen Arbeitgeber abweichend geregelt waren und diese Regelungen durch die Bezugnahme im Arbeitsvertrag dessen Bestandteil geworden sind.«

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Abschluss eines einen Flächentarifvertrag verschlechternden Firmentarifvertrag und daran anschließenden Betriebsübergang auf einen tarifgebundenen Arbeitgeber;

Tatbestand: