FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.07.2012
13 K 1988/09
Normen:
UmwG (2001) § 3 Abs. 1; UmwG (2001) § 20 Abs. 7; UmwG (2001) § 20 Abs. 8; EStG § 6b;
Fundstellen:
BB 2013, 369

Verschmelzung einer KG durch Aufnahme in eine beteiligungsidentische GmbH Übertragung eines Grundstücks zu Buchwerten durch Veräußerung an die aufnehmende Gesellschaft innerhalb des Rückbeziehungszeitraums

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen 13 K 1988/09

DRsp Nr. 2013/2579

Verschmelzung einer KG durch Aufnahme in eine beteiligungsidentische GmbH Übertragung eines Grundstücks zu Buchwerten durch Veräußerung an die aufnehmende Gesellschaft innerhalb des Rückbeziehungszeitraums

Veräußert innerhalb des Rückbeziehungszeitraus der Verschmelzung die aufgenommene Gesellschaft ein Grundstück zu Buchwerten an die beteiligungsidentische aufnehmende Gesellschaft, erfolgt die Übertragung des Grundstücks ohne Aufedeckung der stillen Reserven zu Buchwerten.

Der Feststellungsbescheid 2001 vom 20.11.2008 und der Gewerbesteuermessbescheid 2001 vom 11.11.2008, beide Bescheide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.03.2009, werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs leistet.

Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UmwG (2001) § 3 Abs. 1; UmwG (2001) § 20 Abs. 7; UmwG (2001) § 20 Abs. 8; EStG § 6b;

Tatbestand