Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von Zeitungsverlagen - Abhängige GmbH als Anteilseigner der herrschenden KG - Meinungsbildung in Gesellschafterstamm einer KG bei nur gemeinschaftlicher Ausübung der Gesellschafterrechte
BGH, Beschluß vom 06.10.1992 - Aktenzeichen KVR 24/91
DRsp Nr. 1993/382
Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von Zeitungsverlagen - Abhängige GmbH als Anteilseigner der herrschenden KG - Meinungsbildung in Gesellschafterstamm einer KG bei nur gemeinschaftlicher Ausübung der Gesellschafterrechte
»1. Zur Frage, wann der Zusammenschluß von Zeitungsverlagen eine marktbeherrschende Stellung verstärkt. 2. Hält eine abhängige GmbH Anteile der sie beherrschenden Kommanditgesellschaft, so ist sie - anders als wenn sie Anteile einer sie beherrschenden Kapitalgesellschaft hielte - nicht von der Ausübung ihrer Rechte als Gesellschafterin ausgeschlossen. 3. Zur Frage der Meinungsbildung innerhalb eines Gesellschafterstamms, wenn der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft vorsieht, daß die Mitglieder des Stammes ihre Gesellschafterrechte nur gemeinschaftlich ausüben dürfen.«
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