Streitig ist die Anwendung des § 8b KStG auf einen negativen Aktiengewinn aus der Veräußerung von Investmentanteilen.
Bei der Klägerin handelt es sich um ein genossenschaftliches Kreditinstitut.
Die Klägerin hielt 2.265 Anteile an dem Investmentsondervermögen "FONDS A" (ISIN:) in ihrem Betriebsvermögen. Die Klägerin hatte die Fondsanteile im Rahmen der Fusion mit der ehemaligen Raiffeisenbank 1 in 1978 übernommen. Diese hatte die Anteilscheine 1969 erworben. Die Anschaffungskosten betrugen 15,789 EUR je Anteil, insgesamt 35.762,09 EUR. Die Anteile wurden am 26.11.2003 zu einem Preis von 24,60 EUR pro Anteil, insgesamt also 55.719 EUR an die Fondsgesellschaft zurückgegeben. Dabei wurde ein Veräußerungsgewinn von 19.957 EUR erklärt und versteuert.
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