I. Der im Dezember 1999 verstorbene Vater (V) der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde von seiner Ehefrau (E) als alleinige Vorerbin beerbt. Die Beteiligung des V an einer inländischen GmbH sowie ihm zustehende Darlehensforderungen gingen im Vermächtniswege zu unterschiedlichen Anteilen auf die Kläger, deren vier Geschwister und E über. V, ein deutscher Staatsangehöriger, hatte beim Eintritt des Erbfalls seinen Wohnsitz in der Schweiz. Von den Vermächtnisnehmern hatten seinerzeit nur die beiden Kläger einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
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