LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2008
19 Sa 678/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 2; BGB § 613a Abs. 1 S. 3; BetrVG § 77 Abs. 5; BetrVG § 77 Abs. 6; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 13318/07

Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher Bezugnahmeklausel auf tarifliche Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei Übergang des Arbeitsverhältnisses auf private Arbeitgeberin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2008 - Aktenzeichen 19 Sa 678/08

DRsp Nr. 2009/4297

Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher Bezugnahmeklausel auf tarifliche Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei Übergang des Arbeitsverhältnisses auf private Arbeitgeberin

1. Zur Auslegung einer formularvertraglichen Bezugnahmeklausel auf tarifliche Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin, wenn das Arbeitsverhältnis auf einen privaten Arbeitgeber übergeht. 2. Schafft der Übernehmer für einige Jahre eine wertgleiche Zusatzversorgung und stellt diese später wieder ein, lebt der vertragliche Anspruch des übernommenen Arbeitnehmers nach Beendigung des anderen Durchführungsweges wieder auf. 3. Der vertragliche Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus der Bezugnahmeklausel wird jedenfalls dann nicht nach den Regeln der umstrukturierenden Betriebsvereinbarung auf Dauer abgelöst, wenn die am Betriebsübergang beteiligten Vertragspartner in einem Personalüberleitungsvertrag vereinbaren, dass der Übernehmer eine der VBL gleichwertige Versorgung der übernommenen Arbeitnehmer sicherstellt.

Tenor: