EuGH - Urteil vom 20.10.2011
Rs. C-284/09
Normen:
EG Art. 56 Abs. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 43 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 40; Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6) in der durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geänderten Fassung (ABl. 2004, L 7, S. 41) Art. 3 Abs. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
AG 2011, 869
DStR 2011, 2038
DStRE 2011, 1423
GmbHR 2011, 1211
IStR 2011, 840
NZG 2011, 1313
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2011, 2458

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Freier Kapitalverkehr; Besteuerung von an Gesellschaften mit Sitz im Inland und an Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gezahlten Dividenen; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland

EuGH, Urteil vom 20.10.2011 - Aktenzeichen Rs. C-284/09

DRsp Nr. 2011/18538

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Freier Kapitalverkehr; Besteuerung von an Gesellschaften mit Sitz im Inland und an Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gezahlten Dividenen; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland

Ein Mitgliedstaat [hier: Bundesrepublik Deutschland] verstößt gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG, wenn er für den Fall, dass die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in der durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geänderten Fassung vorgesehene Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am Kapital der Tochtergesellschaft nicht erreicht ist, Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden, wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft als Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet werden.

Tenor: