Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.02.2010 –
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen nach dem Widerspruch des Klägers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsteilübergangs ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis besteht.
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