LAG München - Urteil vom 05.07.2010
3 Sa 141/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 25.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 5862/09

Verwirkung des Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Einverständnis des Arbeitnehmers mit Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

LAG München, Urteil vom 05.07.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 141/10

DRsp Nr. 2010/18594

Verwirkung des Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Einverständnis des Arbeitnehmers mit Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

Das für die Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613 BGB erforderliche Umstandsmoment kann nicht ausschließlich durch eine Disposition des Arbeitnehmers verwirklicht werden. Bei außergewöhnlich stark ausgeprägtem Zeitmoment können wegen der Wechselwirkung zwischen Zeit- und Umstandsmoment auch andere Verhaltensweisen, z. B. Vereinbarungen, mit denen der Inhalt des Arbeitsverhältnisses gravierend geändert wird, zur Begründung des Umstandsmoments ausreichen (hier: Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt in Höhe des zu erwartenden Insolvenzgeldes und auf das Insolvenzgeld selbst an eine Bank zur Vorfinanzierung der Insolvenzgeldzahlung).

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2009 - 19 Ca 5862/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6;

Tatbestand: