LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.05.2009
7 Sa 1454/07
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 2; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, 1 Ca 330/07 lev vom 21.05.2007,

Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Abwicklungsvereinbarung mit Betriebserwerberin nach betriebsbedingter Kündigung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 1454/07

DRsp Nr. 2009/18990

Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Abwicklungsvereinbarung mit Betriebserwerberin nach betriebsbedingter Kündigung

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Betriebserwerber nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine Abwicklungsvereinbarung, kann darin ein Umstandsmoment gesehen werden, das in Zusammenspiel mit dem Zeitmoment zur Verwirkung des Widerspruchsrechts führen kann.

Tenor:

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.05.2007 - 1 Ca 330/07 lev- abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 2; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber eines Betriebsteils der Beklagten wirksam widersprochen hat.