I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 18.03.2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Mit seiner am 29.11.2007 beim Arbeitsgericht Solingen eingegangenen Klage macht der Kläger gegen die Beklagte Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug gelten. Es handelt sich hierbei um ein Folgeverfahren.
Der am 25.05.1950 geborene Kläger war seit dem 01.04.1968 bei der Beklagten beschäftigt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|