I. Die Beteiligten streiten über die Angemessenheit der Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Bereich der Datenverarbeitung tätige GmbH. Ihre Gesellschafter waren in den Streitjahren (1988 bis 1991) X mit 60 v.H. Y mit 40 v.H. der Anteile am Stammkapital. X und Y waren zugleich Geschäftsführer der Klägerin.
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