LAG München, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 941/06
ArbG München, vom 16.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6563/05
Vollständigkeit der Unterrichtung durch den Betriebsveräußerer nach § 613a Abs. 5 BGB; Voraussetzung für die Annahme einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Betriebsveräußerers infolge Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers; Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Abschluss von Aufhebungsverträgen und Vereinbarung von Abfindungszahlungen
BAG, Urteil vom 22.01.2009 - Aktenzeichen 8 AZR 808/07
DRsp Nr. 2009/7854
Vollständigkeit der Unterrichtung durch den Betriebsveräußerer nach § 613a Abs. 5BGB; Voraussetzung für die Annahme einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Betriebsveräußerers infolge Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers; Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Abschluss von Aufhebungsverträgen und Vereinbarung von Abfindungszahlungen
Orientierungssätze:1. Ein Unterrichtungsschreiben, in dem nicht darauf hingewiesen wird, dass bei einem Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB der neue Betriebsinhaber kraft Gesetzes in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt, ist unvollständig.2. Ebenso muss in einem Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5BGB auf das Haftungssystem nach § 613a Abs. 2BGB und auf die beschränkte gesamtschuldnerische Nachhaftung des früheren Betriebsinhabers hingewiesen werden.
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