Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Ermittlung des Verlustes aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) die Valuta eines Gesellschafterdarlehens als sogen. Finanzplan-Darlehen oder eigenkapitalersetzendes Darlehen zu berücksichtigen ist.
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