BFH - Urteil vom 25.01.2017
X R 45/14
Normen:
AO § 174 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 28.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1811/12

Voraussetzungen der Beendigung einer Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 25.01.2017 - Aktenzeichen X R 45/14

DRsp Nr. 2017/7738

Voraussetzungen der Beendigung einer Betriebsaufspaltung

1. NV: Überträgt in Fällen der Betriebsaufspaltung der Gesellschafter der Betriebs-GmbH seine Anteile unter Vorbehaltsnießbrauch, bleibt die personelle Verflechtung bestehen, wenn er auch weiterhin seinen Geschäfts- und Betätigungswillen im Betriebsunternehmen durchsetzen kann. 2. NV: Unter einem "bestimmten Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 AO versteht man den einzelnen Lebenssachverhalt, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. Dies kann auch ein Sachverhaltskomplex sein. 3. NV: Ein Irrtum i.S. des § 174 Abs. 4 AO kann nur vorliegen, wenn die Finanzbehörde Kenntnis über den Sachverhalt hat. Die konkrete Kenntnis des Betriebsprüfers ist nicht nötig.

1. Eine Betriebsaufspaltung bleibt bestehen, solange die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen besteht.