Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lichtenfels - Nachlassgericht - vom 02.03.2012, Gz:
Die Beteiligten zu 1) und zu 3) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 2).
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
I.
Am xx.05.2009, einen Ta g vor seinem xx. Geburtstag, erlag der Erblasser A. in B. unverheiratet und ohne Kinder seiner Krebserkrankung.
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