BFH - Urteil vom 11.12.2014
II R 24/14
Normen:
ErbStG § 9; ErbStG § 13c;
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 12.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1/14

Voraussetzungen der Steuerbegünstigung von Todes wegen erworbener GrundstückeAnforderungen an die Feststellung der Vermietungsabsicht

BFH, Urteil vom 11.12.2014 - Aktenzeichen II R 24/14

DRsp Nr. 2015/2682

Voraussetzungen der Steuerbegünstigung von Todes wegen erworbener Grundstücke Anforderungen an die Feststellung der Vermietungsabsicht

1. Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn das von Todes wegen erworbene Grundstück zum Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer weder zu Wohnzwecken vermietet noch zu einer solchen Vermietung bestimmt ist.2. Ein bebautes Grundstück ist im Steuerentstehungszeitpunkt zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden hat und mit deren Umsetzung begonnen worden ist. Erforderlich ist, dass die Vermietungsabsicht des Erblassers und der Beginn deren Umsetzung anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen erkennbar geworden sind.

Normenkette:

ErbStG § 9; ErbStG § 13c;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt von der am 31. Dezember 2010 verstorbenen Erblasserin (E) ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück als Vermächtnis.

Das Einfamilienhaus hatte E zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Im Oktober 2010 war sie in ein Altenpflegeheim eingezogen; eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgte nicht.

Der Kläger räumte das Einfamilienhaus im Februar 2012 und vermietete das Objekt ab dem 1. Dezember 2012 zu Wohnzwecken.