BGH vom 01.12.1983
IVb ZR 41/83
Normen:
BGB § 1580 ;
Fundstellen:
FamRZ 1984, 144, 145
LSK-FamR/Hülsmann, § 1580 BGB LS 25
LSK-FamR/Hülsmann, § 1580 BGB LS 26

Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen einer Stufenklage

BGH, vom 01.12.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 41/83

DRsp Nr. 1994/4584

Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen einer Stufenklage

A. a. Die Feststellung, das Bestandsverzeichnis sei in einzelnen Punkten unvollständig oder unrichtig, ist für sich weder erforderlich noch ausreichend, um die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu begründen. Maßgebend ist allein, ob Grund zu der Annahme besteht, der Verpflichtete habe das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt. Dieser Verdacht kann begründet sein, auch wenn inhaltliche Mängel des Verzeichnisses nicht aufgestellt sind.