Voraussetzungen des Entstehens von Erstattungszinsen nach § 233a Abs. 7 Satz 2 AO - Erstattungszinsen; Sollverzinsung; Nachzahlungszinsen; Rückwirkendes Ereignis
FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2009 - Aktenzeichen 1 K 4307/07 AO
DRsp Nr. 2009/20840
Voraussetzungen des Entstehens von Erstattungszinsen nach § 233a Abs. 7 Satz 2 AO - Erstattungszinsen; Sollverzinsung; Nachzahlungszinsen; Rückwirkendes Ereignis
1. Führt die Steuerfestsetzung zu einem Erstattungsbetrag, beginnt die Verzinsung erst mit dem Tag der Zahlung des zu erstattenden Betrags.2. Der Grundsatz der Soll-Verzinsung wird insoweit für die Berechnung der Erstattungszinsen durch das Prinzip der Ist-Verzinsung eingeschränkt und ergänzt.3. Dies gilt auch für Erstattungszinsen, die auf einer Änderung nach § 10d Abs. 1EStG beruhen.4. Resultiert eine Nachzahlung aus einem rückwirkenden Ereignis (nachträgliche Erhöhung eines Veräußerungsgewinns), so dass auf den festgesetzten Nachzahlungsbetrag keine Nachzahlungszinsen festzusetzen sind, bleiben bei einer späteren Änderung der Festsetzung zugunsten des Stpfl. nach § 10d Abs. 1EStG die auf den Teil-Unterschiedsbetrag festgesetzten Nachzahlungszahlungszinsen für den Zeitraum bis zum Beginn des Zinslaufs endgültig bestehen.
Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Zinsen nach § 233aAO.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.