BFH - Urteil vom 18.06.2015
IV R 11/13
Normen:
EStG § 15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, vom 13.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5117/08

Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 18.06.2015 - Aktenzeichen IV R 11/13

DRsp Nr. 2015/14667

Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

1. NV: Durch die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks an eine GmbH wird bei gegebener personeller Verflechtung eine (unechte) Betriebsaufspaltung begründet, auch wenn sich die Geschäftstätigkeit der GmbH auf die Vermietung des Grundstücks beschränkt. 2. NV: Die Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung mit einer vermögensverwaltenden GmbH stellt keine Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar.

Eine Betriebsaufspaltung setzt u.a. eine sachliche Verflechtung voraus, die gegeben ist, wenn die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft ein Grundstück verpachtet hat, das sich als wesentliche Grundlage für den Betrieb der Betriebsgesellschaft darstellt. Dies ist der Fall, wenn das Grundstück für die Betriebsgesellschaft wirtschaftlich von nicht nur geringer Bedeutung ist, er vielmehr auf das Grundstück angewiesen ist, weil er ohne ein Grundstück dieser Art nicht fortgeführt werden könnte. Eine besondere Gestaltung für den jeweiligen Unternehmenszweck wie eine branchenspezifische Herrichtung und Ausgestaltung ist nicht erforderlich. Notwendig ist allein, dass das Grundstück die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft bildet und es dieser ermöglicht, ihren Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben.

Tenor