I. Mit notariellem Vertrag vom 9. Januar 2001 übertrug der Ehemann (M) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) den gemeinsamen Söhnen seine Gesellschaftsanteile an der A GmbH und an der A Verwaltungs-GbR. In § 3 der notariell beurkundeten Vereinbarung verpflichteten sich die Söhne zu einer Rentenzahlung. In § 3 Abs. 1 der Vereinbarung heißt es:
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