FG Düsseldorf - Urteil vom 19.10.2006
14 K 5016/02 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;

Voraussetzungen eines Ansatzes eines Veräußerungsgewinns für ehemalige Kommanditisten aus dem Verkauf einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH - Mitunternehmer; Kapitalgesellschaft; Sonderbetriebsvermögen

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2006 - Aktenzeichen 14 K 5016/02 F

DRsp Nr. 2009/20790

Voraussetzungen eines Ansatzes eines Veräußerungsgewinns für ehemalige Kommanditisten aus dem Verkauf einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH - Mitunternehmer; Kapitalgesellschaft; Sonderbetriebsvermögen

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) gehört zum Sonderbetriebsvermögen II der sie beteiligungsidentisch beherrschenden Mitunternehmer einer KG, wenn die GmbH in die unternehmerische Konzeption der KG eingebunden ist, keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet und sich ausschließlich in einer Weise betätigt, die geeignet und auch dazu bestimmt ist, der Tätigkeit der KG zu dienen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;

Tatbestand:

Streitig ist der Ansatz eines Veräußerungsgewinns für die ehemaligen Kommanditisten der ABCD GmbH & Co. Holding KG (ABCD KG) aus dem Verkauf der ABCD Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (ABCD Grund GmbH, z.T. auch genannt: GVG) i.H.v. 4.913.794 DM.

Die ABCD KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30. September 1983, geändert mit Vertrag vom 18. September 1992, gegründet. Komplementärin der ABCD KG war die ABCD Verwaltungs GmbH. Kommanditisten der ABCD KG waren die Kläger zu 1. bis 4. sowie die Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 5.