Voraussetzungen für Beurteilung von Grundstücken als Betriebsgrundlage
BFH, Urteil vom 17.11.1992 - Aktenzeichen VIII R 36/91
DRsp Nr. 1996/11664
Voraussetzungen für Beurteilung von Grundstücken als Betriebsgrundlage
»1. Die individuelle Gestaltung eines Grundstücks für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens ist lediglich Indiz für sein besonderes Gewicht als Betriebsgrundlage.2. Mitverpachtete Grundstücke gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens auch dann, wenn sie nicht wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens werden.«
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