I.
Der Erblasser war katholischer Pfarrer im Ruhestand.
Die Beteiligten zu 7 bis 18 sind Verwandte des Erblassers und kommen im Fall der gesetzlichen Erbfolge als Erben in Betracht. Die Beteiligten zu 1 bis 6 leiten ihre Erbenstellung aus einer letztwilligen Verfügung des Erblassers her.
Im Sommer 1996 hatte das Erzbischöfliche Ordinariat dem Erblasser einen Auszug aus seiner Personalakte übersandt und angefragt, ob die darin enthaltenen Personaldaten zutreffend seien. Der Erblasser antwortete hierauf mit eigenhändig geschriebenem und unterschriebenem Schreiben vom 29.7.1996, bei dem Erzbischöflichen Ordinariat eingegangen am 30.7.1996. Das Antwortschreiben des Erblassers umfaßt eine Seite und enthält in seinem ersten Teil Ausführungen des Erblassers zu seiner Personalakte. Der zweite Teil des Schreibens vom 29.7.1996 hat folgenden Wortlaut:
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