BGH - Urteil vom 18.12.1954
II ZR 76/54
Fundstellen:
DB 1955, 142
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart, vom 03.03.1954
LG Stuttgart, vom 17.09.1953

Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung eines Rückkehrverbotes bei Abschluss eines Praxistauschvertrages; Rechtmäßigkeit der Rückkehr in den alten Praxisbereich zwecks Wiederaufnahme ärztlicher Tätigkeit

BGH, Urteil vom 18.12.1954 - Aktenzeichen II ZR 76/54

DRsp Nr. 2012/11860

Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung eines Rückkehrverbotes bei Abschluss eines Praxistauschvertrages; Rechtmäßigkeit der Rückkehr in den alten Praxisbereich zwecks Wiederaufnahme ärztlicher Tätigkeit

1. Ist ein Teilurteil in unzulässiger Weise ergangen, so setzt die Aufhebung des Teilurteils in der Revisionsinstanz außer in Ehesachen grundsätzlich eine Verfahrensrüge nach § 554 Abs 3 Zif 2 b ZPO voraus.2. Die Vereinbarung eines Rückkehrverbots bei Verträgen über den Tausch einer ärztlichen Praxis ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.

Tenor

Das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Stuttgart vom 3. März 1954 und das Teilurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts in Stuttgart vom 17. September 1953 werden aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung und der Revision, an das Landgericht zurückverwiesen.

Tatbestand

1. 2.