Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter Betriebsveräußerung
BFH, Urteil vom 16.12.1992 - Aktenzeichen X R 52/90
DRsp Nr. 1996/9664
Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter Betriebsveräußerung
»1. Die Fortführung eines bisher als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft bewirkt beim Einzelunternehmer die für eine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung/ Betriebsaufgabe erforderliche Tätigkeitsbeendigung, und zwar auch dann, wenn dieser an der Personengesellschaft (maßgeblich) beteiligt ist.2. Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, die von einer Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe erfaßt werden müssen, damit die Tarifvergünstigung des § 34EStG in Anspruch genommen werden kann, zählen grundsätzlich auch die immateriellen Werte des Anlagevermögens.«
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