BFH - Urteil vom 16.12.1992
X R 52/90
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1, § 34 ;
Fundstellen:
BB 1993, 1142
BB 1993, 1496
BFHE 170, 363
DStZ 1993, 499
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,

Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter Betriebsveräußerung

BFH, Urteil vom 16.12.1992 - Aktenzeichen X R 52/90

DRsp Nr. 1996/9664

Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter Betriebsveräußerung

»1. Die Fortführung eines bisher als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft bewirkt beim Einzelunternehmer die für eine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung/ Betriebsaufgabe erforderliche Tätigkeitsbeendigung, und zwar auch dann, wenn dieser an der Personengesellschaft (maßgeblich) beteiligt ist. 2. Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, die von einer Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe erfaßt werden müssen, damit die Tarifvergünstigung des § 34 EStG in Anspruch genommen werden kann, zählen grundsätzlich auch die immateriellen Werte des Anlagevermögens.«

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1, § 34 ;
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz,
Fundstellen
BB 1993, 1142
BB 1993, 1496
BFHE 170, 363
DStZ 1993, 499