Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Einlage eines Gesellschafters in ein gesellschaftsbezogenes Rücklagenkonto einer GmbH & Co. KG eine freigebige Zuwendung an die Mitgesellschafter darstellt.
An der 2010 gegründeten A GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) waren als Kommanditisten beteiligt die Klägerin mit einem nominellen Kapitalanteil i. H. v. 14.000 Euro sowie ihre drei Kinder C, M und O mit einem nominellen Kapitalanteil in Höhe von jeweils 2.000 Euro. Das Kommanditkapital der Gesellschaft betrug danach 20.000 Euro. Die persönliche haftende Gesellschafterin ist die A Verwaltungs GmbH ohne eigenen Kapitalanteil. Gegenstand des Unternehmens ist die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens und desjenigen ihrer Gesellschafter.
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